Im Trauerfall

Tritt ein Sterbefall in der Wohnung ein, benachrichtigen Sie als erstes den Hausarzt. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. Ist Ihr Hausarzt nicht zu erreichen, wenden Sie sich an den Notruf 110 oder 112, damit ein Notarzt den Tod feststellt.

Erst wenn der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, kann die Überführung in eine Verstorbenenhalle vorgenommen werden. Die Überführung ist zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich. Rufen Sie uns an, und stimmen mit uns einen Termin hierfür ab.

Bei Eintritt des Sterbefalles in einem Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz, wird der Arzt von dort benachrichtigt. Es ist zu empfehlen, dass Sie hier bereits die Telefonnummer Ihres Bestatters hinterlassen, damit die Überführung auch dann veranlasst werden kann, wenn Sie einmal nicht zu erreichen sind. Sie sind nicht verpflichtet, ein Bestattungsinstitut, welches Ihnen in Heimen oder dergleichen empfohlen wird, zu beauftragen. Wählen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens.

Für die Regelungen der verschiedensten Angelegenheiten werden eine Reihe wichtiger Urkunden und Unterlagen benötigt. Es empfiehlt sich, diese schon zu Lebzeiten zu ordnen und gesondert aufzubewahren. Falls Unterlagen fehlen, sprechen Sie uns an, wir werden Ihnen gerne bei der Beschaffung helfen. Es werden benötigt:

Für die Beurkundung beim Standesamt (immer im Original):

  • Bei Ledigen:
    Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten:
    Geburtsurkunde und Heiratsurkunde, bzw. Abschrift aus dem Familienbuch, bei Heirat nach dem 31.12.1957
  • Bei Verwitweten:
    Geburtsurkunde, Heiratsurkunde / Abschrift aus dem Familienbuch und Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehepartners
  • Bei Geschiedenen:
    Geburtsurkunde, Heiratsurkunde / Abschrift aus dem Familienbuch und rechtskräftiges Scheidungsurteil

Für die Abwicklung am Friedhof:

  • Grabunterlagen
  • Unterlagen über Grabpflege
  • Eventuelle Verfügungen über die Bestattungsart

Für die Abmeldungen:

  • Testament oder Hinterlegungsschein
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Eventuelle Verfügungen über die Bestattungsart
  • Versicherungsunterlagen
  • Mitgliedsausweise von Vereinen, Gewerkschaften usw.

St. Anschar Bestattungs-Institut Heinrich Ehlers GmbH - Logo Mobil


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